MIETRECHT

  • Gestaltung und Abschluss von Mietvertrag, Pachtvertrag und Mietaufhebungsvertrag
  • Untervermietung
  • Miete und Mietsicherheit (Mietkaution)
  • Mieterhöhung
  • Betriebskosten und ihre Abrechnung
  • Gewährleistung – Mietminderung, Schadenersatz, Kündigungsbefugnisse
  • Schönheitsreparaturen
  • Beendigung des Mietvertrages durch ordentliche oder außerordentliche Kündigung
  • Räumungsklage und Zwangsvollstreckung

RECHTSANWALT PETER REINHOLD:

„Das Mietrecht unterliegt wie kaum ein anderes Rechtsgebiet einem permanenten Wandel und ist für den Einzelnen kaum noch zu überschauen. Die Erfahrung zeigt immer wieder, dass sich Probleme zwischen den Mietparteien ohne fachkundige Hilfe sehr schnell ausweiten können und kostenintensiv werden. Daher ist kompetente Beratung im Mietrecht unerlässlich.

Ich vertrete sowohl Mieter als auch Vermieter oder deren Verwalter und betreue meine Mandanten vom Beginn eines Mietverhältnisses an bis hin zu dessen Beendigung. Zu meinem Tagesgeschäft zählt sowohl das Wohnraummietrecht als auch das gewerbliche Mietrecht.“

Peter Reinhold Rechtsanwalt Mietrecht Hamburg Harburg