ERBRECHT

  • Gestaltung und Prüfung von letztwilligen Verfügungen (Testament)
  • Erbeinsetzung und Enterbung
  • Vorerbschaft, Nacherbschaft und Vermächtnis
  • Testamentsvollstreckung
  • Ehegattenerbrecht
  • Erbengemeinschaft und Erbauseinandersetzung
  • Pflichtteil und Pflichtteilsergänzung
  • Erbscheinsverfahren
  • Erbausschlagung, Erbenhaftung für Nachlassverbindlichkeiten

RECHTSANWALT PETER REINHOLD:

„Wenn es um die private oder betriebliche Nachfolgeregelung geht, werden häufig wichtige Dinge außer Acht gelassen beziehungsweise missverständlich formuliert, sodass sich gut gemeinte Absichten schnell in das genaue Gegenteil verwandeln können.

Damit Sie Ihren Angehörigen einen Erbstreit ersparen, bringe ich Ihren letzten Willen unmissverständlich zum Ausdruck und kümmere mich um eine umfassende und eindeutige Regelung aller Folgen.

Nach einem Erbfall setze ich engagiert Ihren Pflichtteil mit Anspruch auf Pflichtteilsergänzung durch, vertrete Sie kompetent im Rahmen der Erbauseinandersetzung oder verteidige Sie als Erbe gegen unberechtigte Inanspruchnahme.“

Peter Reinhold Rechtsanwalt Erbrecht Hamburg Harburg