GUTER RAT MUSS NICHT IMMER TEUER SEIN.

  • Volle Transparenz von Kosten und Leistungen
  • Abrechnung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • Stunden- oder Pauschalhonorar nach Vereinbarung möglich

Jeder Fall ist so unterschiedlich wie die Menschen selbst, die die Hilfe eines Rechtsanwaltes aufsuchen. Daher ist es uns erst nach einer umfassenden Bestandsaufnahme aller Fakten möglich, Ihnen mitzuteilen, welche Kosten auf Sie zukommen. Eine volle Transparenz der Kosten und Leistungen ist dabei garantiert.

Zusammen mit Ihnen besprechen und vereinbaren wir im Vorwege unaufgefordert alle notwendigen Schritte und den damit verbundenen Aufwand. Grundsätzlich rechnen wir dabei nach Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab – im Einzelfall können aber auch Stunden- oder Pauschalhonorarvereinbarungen getroffen werden.

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