VERKEHRSRECHT

  • Haftungs- und Schadensrecht bei einem Verkehrsunfall
  • Ersatz von Reparaturkosten oder Abrechnung auf Totalschadenbasis
  • Merkantile Wertminderung
  • Mietwagenkosten / Nutzungsausfall
  • Schmerzensgeld für Personenschaden
  • Heilbehandlungskosten und vermehrte Bedürfnisse
  • Erwerbsschaden und Haushaltsführungsschaden
  • Verkehrsvertragsrecht (Autokauf, Leasing und Reparaturvertrag)
  • Streitigkeiten mit der Kraftfahrtversicherung
  • Verkehrsrechtliche Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren
  • Verteidigung in der Hauptverhandlung, bei Strafbefehl oder Bußgeldbescheid
  • Entzug der Fahrerlaubnis und Fahrverbot

Rechtsanwalt Peter Reinhold:

Zivilrechtliche Ansprüche

„Sollten Sie im Straßenverkehr als Geschädigter aus einem Unfall hervorgehen, rate ich Ihnen, nicht auf die gegnerische Haftpflichtversicherung zu vertrauen – denn diese verfolgt in der Regel ihre eigenen Interessen. Lassen Sie sich besser sofort von einem erfahrenen Anwalt für Verkehrsrecht vertreten. Ich übernehme für Sie in der Unfallregulierung die gesamte Korrespondenz zur Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Schadensersatz bis hin zu Schmerzensgeld.

Im Bereich des Verkehrsrechtes stehe ich Ihnen darüber hinaus auch bei Streitigkeiten aus einem Kauf-, Leasing- oder Reparaturvertrag zur Verfügung. Insbesondere bei einem Gebrauchtwagenkauf kommt es häufig zu Problemen, weil das Fahrzeug nicht frei von Mängeln ist und der Verkäufer sich weigert, dafür einzustehen.“

Rechtsanwalt Peter Reinhold:

Bußgeld, strafrechtliche Belange

„Und natürlich übernehme ich für Sie die Verteidigung bei Verkehrsstraftaten und Ordnungswidrigkeiten. Auch hier ist es wichtig, möglichst frühzeitig juristische Unterstützung zu haben – denn ohne kompetente, anwaltliche Vertretung ist kaum jemand in der Lage, sich gegen Ermittlungsbehörden effektiv zur Wehr zu setzen und vor Gericht seine Rechte wahrzunehmen.“

Kosten

„Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, kümmere ich mich für Sie um die Kostenübernahme. Die Gebühren stelle ich Ihrer Versicherung nach der in Ihrem Versicherungsvertrag vereinbarten Eintrittspflicht direkt in Rechnung. Bitte beachten Sie: Bei einem unverschuldeten Unfall muss grundsätzlich der Haftpflichtversicherer des Schädigers Ihre Anwaltskosten ersetzen, auch wenn Ihnen keine eigene Rechtsschutzversicherung zur Seite steht. Nutzen Sie diese Chance!“

Peter Reinhold Rechtsanwalt Verkehrsrecht Hamburg Harburg