Rechtsanwälte
Ulrike Tiedemann-Reinhold
Fachanwältin für Familienrecht, Scheidungsanwältin
Peter Reinhold
Anwalt für Erbrecht, Verkehrsrecht, Mietrecht
- Expertise in Familienrecht
- Kompetenz in Erbrecht, Verkehrsrecht und Mietrecht
- Langjährige Erfahrung seit 1991
- Kurzfristige Terminvergabe
- Volle Transparenz von Kosten und Leistungen
Tel. (040) 77 87 30
Lüneburger Straße 41
21073 Hamburg-Harburg
kanzlei[at]tiedemann-reinhold.de
Öffnungszeiten
Montag – Freitag ab 9.00 Uhr
- Expertise in Familienrecht
- Kompetenz in Erbrecht, Verkehrsrecht und Mietrecht
- Langjährige Erfahrung seit 1991
- Kurzfristige Terminvergabe
- Volle Transparenz von Kosten und Leistungen
Tel. (040) 77 87 30
Lüneburger Straße 41
21073 Hamburg-Harburg
kanzlei[at]tiedemann-reinhold.de
Öffnungszeiten
Montag – Freitag ab 9.00 Uhr
Familienrecht
- Ehevertrag
- Scheidung und Trennung
- Scheidungsfolgenvereinbarung
- Trennungsunterhalt, Vorsorgeunterhalt und nachehelicher Unterhalt
- Betreuungsunterhalt nicht verheirateter Eltern
- Kindesunterhalt und Düsseldorfer Tabelle
- Elternunterhalt
- Sorgerecht und Umgangsregelung
- Vermögensauseinandersetzung und Zugewinnausgleich
- Versorgungsausgleich
- Hausrat und Ehewohnung
- Ansprüche nach dem Gewaltschutzgesetz
FACHANWÄLTINUlrike Tiedemann-Reinhold:
„Als Fachanwältin für Familienrecht setze ich mich seit Jahren engagiert für alle familienrechtlichen Belange ein. Dabei lege ich großen Wert darauf, gerichtliche und außergerichtliche Auseinandersetzungen immer sachlich und strategisch sinnvoll zu führen, zugleich aber auch Einfühlungsvermögen zu zeigen.
Das Familienrecht betrifft vornehmlich die Ehescheidung sowie die Regelung aller Trennungs- und Scheidungsfolgen. Bereits vor oder unmittelbar nach einer Trennung empfehle ich Ihnen dringend, sich anwaltlich beraten zu lassen – denn oftmals ergeben sich durch Unkenntnis der komplizierten Rechtslage gravierende vermögensrechtliche oder unterhaltsrechtliche Nachteile, die später meistens nicht mehr auszugleichen sind.“
FACHANWÄLTINUlrike Tiedemann-Reinhold
Erbrecht
- Gestaltung und Prüfung von letztwilligen Verfügungen (Testament)
- Erbeinsetzung und Enterbung
- Vorerbschaft, Nacherbschaft und Vermächtnis
- Testamentsvollstreckung
- Ehegattenerbrecht
- Erbengemeinschaft und Erbauseinandersetzung
- Pflichtteil und Pflichtteilsergänzung
- Erbscheinsverfahren
- Erbausschlagung, Erbenhaftung für Nachlassverbindlichkeiten
RECHTSANWALT Peter Reinhold:
„Wenn es um die private oder betriebliche Nachfolgeregelung geht, werden häufig wichtige Dinge außer Acht gelassen beziehungsweise missverständlich formuliert, sodass sich gut gemeinte Absichten schnell in das genaue Gegenteil verwandeln können.
Damit Sie Ihren Angehörigen einen Erbstreit ersparen, bringe ich Ihren letzten Willen unmissverständlich zum Ausdruck und kümmere mich um eine umfassende und eindeutige Regelung aller Folgen.
Nach einem Erbfall setze ich engagiert Ihren Pflichtteil mit Anspruch auf Pflichtteilsergänzung durch, vertrete Sie kompetent im Rahmen der Erbauseinandersetzung oder verteidige Sie als Erbe gegen unberechtigte Inanspruchnahme.“
RECHTSANWALT Peter Reinhold
Verkehrsrecht
- Haftungs- und Schadensrecht bei einem Verkehrsunfall
- Ersatz von Reparaturkosten oder Abrechnung auf Totalschadenbasis
- Merkantile Wertminderung
- Mietwagenkosten / Nutzungsausfall
- Schmerzensgeld für Personenschaden
- Heilbehandlungskosten und vermehrte Bedürfnisse
- Erwerbsschaden und Haushaltsführungsschaden
- Verkehrsvertragsrecht (Autokauf, Leasing und Reparaturvertrag)
- Streitigkeiten mit der Kraftfahrtversicherung
- Verkehrsrechtliche Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren
- Verteidigung in der Hauptverhandlung, bei Strafbefehl oder Bußgeldbescheid
- Entzug der Fahrerlaubnis und Fahrverbot
RECHTSANWALT Peter Reinhold:
Zivilrechtliche Ansprüche
„Sollten Sie im Straßenverkehr als Geschädigter aus einem Unfall hervorgehen, rate ich Ihnen, nicht auf die gegnerische Haftpflichtversicherung zu vertrauen – denn diese verfolgt in der Regel ihre eigenen Interessen. Lassen Sie sich besser sofort von einem erfahrenen Anwalt für Verkehrsrecht vertreten. Ich übernehme für Sie in der Unfallregulierung die gesamte Korrespondenz zur Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Schadensersatz bis hin zu Schmerzensgeld.
Im Bereich des Verkehrsrechtes stehe ich Ihnen darüber hinaus auch bei Streitigkeiten aus einem Kauf-, Leasing- oder Reparaturvertrag zur Verfügung. Insbesondere bei einem Gebrauchtwagenkauf kommt es häufig zu Problemen, weil das Fahrzeug nicht frei von Mängeln ist und der Verkäufer sich weigert, dafür einzustehen.“
RECHTSANWALT Peter Reinhold:
Bußgeld
„Und natürlich übernehme ich für Sie die Verteidigung bei Verkehrsstraftaten und Ordnungswidrigkeiten. Auch hier ist es wichtig, möglichst frühzeitig juristische Unterstützung zu haben – denn ohne kompetente, anwaltliche Vertretung ist kaum jemand in der Lage, sich gegen Ermittlungsbehörden effektiv zur Wehr zu setzen und vor Gericht seine Rechte wahrzunehmen.“
Kosten
„Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, kümmere ich mich für Sie um die Kostenübernahme. Die Gebühren stelle ich Ihrer Versicherung nach der in Ihrem Versicherungsvertrag vereinbarten Eintrittspflicht direkt in Rechnung. Bitte beachten Sie: Bei einem unverschuldeten Unfall muss grundsätzlich der Haftpflichtversicherer des Schädigers Ihre Anwaltskosten ersetzen, auch wenn Ihnen keine eigene Rechtsschutzversicherung zur Seite steht. Nutzen Sie diese Chance!“
RECHTSANWALT Peter Reinhold
Mietrecht
- Gestaltung und Abschluss von Mietvertrag, Pachtvertrag und Mietaufhebungsvertrag
- Untervermietung
- Miete und Mietsicherheit (Mietkaution)
- Mieterhöhung
- Gewährleistung – Mietminderung, Schadenersatz, Kündigungsbefugnisse
- Schönheitsreparaturen
- Beendigung des Mietvertrages durch ordentliche oder außerordentliche Kündigung
- Räumungsklage und Zwangsvollstreckung
RECHTSANWALT Peter Reinhold:
„Das Mietrecht unterliegt wie kaum ein anderes Rechtsgebiet einem permanenten Wandel und ist für den Einzelnen kaum noch zu überschauen. Die Erfahrung zeigt immer wieder, dass sich Probleme zwischen den Mietparteien ohne fachkundige Hilfe sehr schnell ausweiten können und kostenintensiv werden. Daher ist kompetente Beratung im Mietrecht unerlässlich.
Ich vertrete sowohl Mieter als auch Vermieter oder deren Verwalter und betreue meine Mandanten vom Beginn eines Mietverhältnisses an bis hin zu dessen Beendigung. Zu meinem Tagesgeschäft zählt sowohl das Wohnraummietrecht als auch das gewerbliche Mietrecht.“
RECHTSANWALTPeter Reinhold
Gute Betreuung ist Ihr gutes Recht
- 1991: Gründung der Kanzlei von Ulrike Tiedemann-Reinhold
- 1994: Beitritt von Ehemann Peter Reinhold
- 1998: Fachanwalts-Titel für Ulrike Tiedemann-Reinhold (Fachanwältin für Familienrecht)
Mit unserem ausgeprägten Fachwissen und unserer langjährigen Berufserfahrung betreuen wir Sie individuell und absolut zielgerichtet – denn Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Ziele haben für uns oberste Priorität.
Wir halten nichts davon, mit unangenehmen Wahrheiten hinter dem Berg zu halten, sondern sprechen diese offen und ehrlich aus.
Dadurch ermöglichen wir Ihnen eine realistische Einschätzung Ihres Erfolges sowie der Kosten, die auf Sie zukommen.
Kosten
Guter Rat muss nicht teuer sein
- Volle Transparenz von Kosten und Leistungen
- Abrechnung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Stunden- oder Pauschalhonorar nach Vereinbarung möglich
Jeder Fall ist so unterschiedlich wie die Menschen selbst, die die Hilfe eines Rechtsanwaltes aufsuchen.
Daher ist es uns erst nach einer umfassenden Bestandsaufnahme aller Fakten möglich, Ihnen mitzuteilen, welche Kosten auf Sie zukommen. Eine volle Transparenz der Kosten und Leistungen ist dabei garantiert.
Zusammen mit Ihnen besprechen und vereinbaren wir im Vorwege unaufgefordert alle notwendigen Schritte und den damit verbundenen Aufwand. Grundsätzlich rechnen wir dabei nach Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab – im Einzelfall können aber auch Stunden- oder Pauschalhonorarvereinbarungen getroffen werden.
RECHTSÄNWALTETiedemann & Reinhold
Rechtsanwälte
Ulrike Tiedemann-Reinhold
Fachanwältin für Familienrecht, Scheidungsanwältin
Peter Reinhold
Anwalt für Erbrecht, Verkehrsrecht, Mietrecht
Tel. (040) 77 87 30
Lüneburger Straße 41
21073 Hamburg-Harburg
kanzlei[at]tiedemann-reinhold.de
Öffnungszeiten
Montag – Freitag ab 9.00 Uhr
Das Sekretariat oder wir selbst vereinbaren gerne auch kurzfristig einen Beratungstermin mit Ihnen – bei Bedarf nicht nur innerhalb der allgemein üblichen Bürozeiten. Bitte beachten Sie, dass unsere Schließzeiten den Wünschen unserer Mandanten angepasst sind und flexibel gestaltet werden.
Anfahrt
Unsere Kanzlei liegt zentral in der Fußgängerzone „Lüneburger Straße“, direkt neben dem Eingang der Harburg Arcaden. Ausreichende Parkmöglichkeiten finden Sie unter anderem in den Parkhäusern der Harburg Arcaden und der City Galerie, die Sie ganz einfach über den Harburger Ring anfahren können.
Mit den S-Bahnlinien S3 und S5 erreichen Sie die Kanzlei bequem über die Haltestelle „Harburg Rathaus“. Benutzen Sie den Ausgang „Lüneburger Straße“, der Sie nach nur wenigen Schritten zu uns führt.
Ulrike Tiedemann-Reinhold & Peter Reinhold • Fachanwältin für Familienrecht & Anwalt für Erbrecht, Verkehrsrecht, Mietrecht